Schnelle Sofort-Hilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen, die keinen Kredit bekommen
Salon Erika, der nette Italiener von nebenan, der Zeitschriftenhändler und der Physiotherapeut stehen vor einem Scherbenhaufen. Über Nacht bricht für sie ihre Existenz weg. Aus die Maus, Schluss aus und vorbei. Eine schnelle staatliche Sofort-Hilfe kann Existenzen retten.
Die Bürger nahmen die Dienstleistungen wie selbstverständlich regelmäßig in Anspruch. Doch jetzt lässt Corona die Dienstleister alleine vor dem Abgrund ihrer Existenz zurück.
Jetzt ist unbürokratische Hilfe gefordert. Und zwar schnell.
Regierungsverantwortlichen haben ihren Regierungsauftrag schnell wahrgenommen.
Es bestehen jedoch die berechtigen Befürchtungen der Antragsteller, dass Wartezeiten von bis 4 Wochen und mehr ‚normal‘ sein werden. Doch dann ist es für viele Selbständige zu spät. Dann ist Schluß mit lustig!
Unser Appell ist laut und eindeutig.
Wenn wir nach Corona (die alte Zeitrechnung vor /nach Christus wird ersetzt durch vor/nach Corona) unser gewohntes Leben aufnehmen und in den Salon Erika und zum Italiener von nebenan gehen wollen, dann ist eine unbürokratische Soforthilfe notwendig. Denn sonst wird es diese sozial wichtigen Dienstleister nach der Krise definitiv nicht mehr geben.
Deshalb müssen alle staatlichen Institutionen egal welcher Couleur zusammenarbeiten. Sie müssen für die gebeutelten Solo-Selbständigen und Kleinstunternehmer noch im Monat März 2020 ein Rettungspaket auf den Weg bringen. Die Anträge müssen einfach sein. Nicht, dass sich die Hilfesuchenden schon beim Ausfüllen von 1000 Blättern im Dschungel verirren und nichts bekommen, weil sie sich nicht zurechtfinden.
Asche auf unser Haupt: Bayern hat es uns bereits letzte Woche vorgemacht, wie es geht.
Und hier ist das Paket für Baden-Württemberg.
Ab 25. März können Soforthilfen bis 30.000 Euro beantragt werden
Sie können bei den Kammern -IHK und Handwerkskammer beantragt werden, auch wenn Sie kein Mitrglied sind. Und Sie müssen nicht zurückbezahlt werden.
Konkret heißt das:
9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter
15.000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter
Über ein schlankes Verfahren kommen Unternehmen schnell an Geld
Die Hilfen können dann über ein Formular: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/ beantragt werden. Operativ zuständig für die Abwicklung ist die L-Bank. Die Antragsstellung soll in einem schlanken Verfahren über die zuständigen Kammern erfolgen.
Das Antragsverfahren
Die Antragsformulare sollen von diesem Mittwochabend, den 25.3.2020 an elektronisch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums abrufbar sein: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/
Einreichen müssen die Betroffenen die Anträge dann über einen Upload auf der dafür zentral eingerichteten Internetseite der Kammerorganisation: www.bw-soforthilfe.de.
Hinzu kommen die weiteren Instrumente wie Liquiditätshilfekredite und Bürgschaften, die den baden-württembergischen Rettungsschirm zusätzlich noch einmal deutlich erweitern. Mit dem von der L-Bank zur Verfügung gestellten breiten Angebot für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen wird den Südwest-Unternehmen auch in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung gestellt.
Neben dem Land stellt auch der Bund Hilfsgelder bereit. Bei einem aktuell geplanten Volumen des Bundesprogramms fließen rund 6,5 Milliarden Euro nach Baden-Württemberg.